Ihre Vorteile als Grundstücksverkäufer


Folgende Vorteile bringt Ihnen der Verkauf des Grundstücks im Erbbaurecht
  • Sie können in der Immobilie gebundenes Eigenkapital heben
  • Sie gewinnen zusätzliche Liquidität für neue Projekte oder zur Ausschüttung bzw. Sie können die freigewordenen Mittel zum Abbau Ihrer Fremdfinanzierung nutzen
  • Sie können häufig einen höheren Verkaufsfaktor für das Grundstück realisieren, als beim Verkauf der gesamten Immobilie
  • Sie behalten die unveränderte Nutzung des Grundstücks, da das Erbbaurecht ein grundstücksgleiches Recht ist – (Erbbaurecht = veräußerbar, belastbar, vererbbar)
  • Die Mieteinnahmen aus dem Immobilienobjekt bleiben Ihnen natürlich erhalten
  • Die Erbbauzinsen sind bei vermieteten Objekten steuerlich als Aufwand absetzbar, während die Investition in das Grundstück sonst nicht abschreibungsfähig ist und fallen nicht unter die steuerliche Schuldzinsengrenze („Zinsschranke“) für Unternehmen
  • Der Grundstücksverkauf im Erbbaurecht stellt eine Erweiterung Ihrer Finanzierungsalternativen dar
 
 

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