Ihre Vorteile als Grundstücksverkäufer
Folgende Vorteile bringt Ihnen der Verkauf des Grundstücks im Erbbaurecht
- Sie können in der Immobilie gebundenes Eigenkapital heben
- Sie gewinnen zusätzliche Liquidität für neue Projekte oder zur Ausschüttung bzw. Sie können die freigewordenen Mittel zum Abbau Ihrer Fremdfinanzierung nutzen
- Sie können häufig einen höheren Verkaufsfaktor für das Grundstück realisieren, als beim Verkauf der gesamten Immobilie
- Sie behalten die unveränderte Nutzung des Grundstücks, da das Erbbaurecht ein grundstücksgleiches Recht ist – (Erbbaurecht = veräußerbar, belastbar, vererbbar)
- Die Mieteinnahmen aus dem Immobilienobjekt bleiben Ihnen natürlich erhalten
- Die Erbbauzinsen sind bei vermieteten Objekten steuerlich als Aufwand absetzbar, während die Investition in das Grundstück sonst nicht abschreibungsfähig ist und fallen nicht unter die steuerliche Schuldzinsengrenze („Zinsschranke“) für Unternehmen
- Der Grundstücksverkauf im Erbbaurecht stellt eine Erweiterung Ihrer Finanzierungsalternativen dar